Stand 8.10.2025
Diese Bedingungen gelten für alle von Officina Polychroma übernommenen Design-, Grafik- und Druckaufträge, insbesondere auch für Folgeaufträge. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(1) Angebote von Officina Polychroma erfolgen freibleibend. Die angebotenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Werden nach der Freigabe des Entwurfes oder des Druckauftrages vom Kunden Änderungen gleich welcher Art gewünscht oder sonst erforderlich, werden die hierfür entstehenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
(1) Aufträge sind verbindlich, sobald sie von Officina Polychroma schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Officina Polychroma schriftlich bestätigt worden sind.
(3) Polychroma übernimmt keine Garantien für das fertige Produkt es sei denn, Officina Polychroma hat dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Den Kunden trifft die alleinige Verantwortung für von ihm zugelieferte Entwürfe, Texte, Zeichen oder sonstige Unterlagen insbesondere bezüglich etwaiger Urheber- oder gewerblicher Schutzrechte. Der Kunde hält Officina Polychroma insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
(1) Officina Polychroma verpflichtet sich, dem Kunden sowohl alle Entwürfe, Druckvorlagen, Korrekturabzüge und eventuell Andrucke zur Prüfung vorzulegen. Diese sind vom Kunde mit besonderer Sorgfalt unverzüglich zu überprüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.
(2) Erfolgt keine Beanstandung, darf Officina Polychroma von der Mangelfreiheit ausgehen. Dasselbe gilt für die vom Kunden gestellten Entwürfe, Texte, Zeichen oder sonstige Unterlagen.
Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt von Officina Polychroma. Versand erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Kosten.
Alle Urheberrechte an dem Produkt verbleiben ebenso wie Zwischenerzeugnisse, die zur Herstellung benötigt werden, wie etwa Klischees, bei Officina Polychroma.
(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, ein Skonto-Abzug findet nicht statt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt Officina Polychroma Eigentümer der hergestellten Produkte.
(2) Officina Polychroma ist berechtigt für Vorleistungen, wie etwa Entwürfe, Klischees usw, sowie für Teillieferungen Abschlagzahlungen zu verlangen.
(3) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen ode die Zurückbehaltung geltend machen. die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Für Mängel des Produkts, die auf Fehlern der vom Kunden vorgelegten Entwürfe, Texte, Zeichen oder sonstigen Unterlagen beruhen oder vor der Druckfreigabe hätten berichtigt werden müssen, leistet Officina Polychroma keine Gewähr.
(2) Offensichtlich Mängel sind binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
(3) Bei berechtigten Beanstandungen ist Officina Polychroma zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung berechtigt. Kommt Polychroma dem nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt die Nachbeserung wiederholt fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrage zurücktreten.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen sind technisch bedingt und bis zu 5 % zulässig. Mehrlieferungen kann Officina Polychroma berechnen.
(5) Auch geringfügige Farbabweichungen sind technisch bedingt und rechtfertigen keine Mangelrüge.
(1) Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche mit Ausnahme der in Ziff. 10 Abs. 2 genannten verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist von Officina Polychroma.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrecht. Dessen Anwendung wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Stand 8.10.2025
Diese Bedingungen gelten für alle von Officina Polychroma übernommenen Design-, Grafik- und Druckaufträge, insbesondere auch für Folgeaufträge. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(1) Angebote von Officina Polychroma erfolgen freibleibend. Die angebotenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Werden nach der Freigabe des Entwurfes oder des Druckauftrages vom Kunden Änderungen gleich welcher Art gewünscht oder sonst erforderlich, werden die hierfür entstehenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
(1) Aufträge sind verbindlich, sobald sie von Officina Polychroma schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Officina Polychroma schriftlich bestätigt worden sind.
(3) Polychroma übernimmt keine Garantien für das fertige Produkt es sei denn, Officina Polychroma hat dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Den Kunden trifft die alleinige Verantwortung für von ihm zugelieferte Entwürfe, Texte, Zeichen oder sonstige Unterlagen insbesondere bezüglich etwaiger Urheber- oder gewerblicher Schutzrechte. Der Kunde hält Officina Polychroma insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
(1) Officina Polychroma verpflichtet sich, dem Kunden sowohl alle Entwürfe, Druckvorlagen, Korrekturabzüge und eventuell Andrucke zur Prüfung vorzulegen. Diese sind vom Kunde mit besonderer Sorgfalt unverzüglich zu überprüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.
(2) Erfolgt keine Beanstandung, darf Officina Polychroma von der Mangelfreiheit ausgehen. Dasselbe gilt für die vom Kunden gestellten Entwürfe, Texte, Zeichen oder sonstige Unterlagen.
Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt von Officina Polychroma. Versand erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Kosten.
Alle Urheberrechte an dem Produkt verbleiben ebenso wie Zwischenerzeugnisse, die zur Herstellung benötigt werden, wie etwa Klischees, bei Officina Polychroma.
(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, ein Skonto-Abzug findet nicht statt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt Officina Polychroma Eigentümer der hergestellten Produkte.
(2) Officina Polychroma ist berechtigt für Vorleistungen, wie etwa Entwürfe, Klischees usw, sowie für Teillieferungen Abschlagzahlungen zu verlangen.
(3) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen ode die Zurückbehaltung geltend machen. die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Für Mängel des Produkts, die auf Fehlern der vom Kunden vorgelegten Entwürfe, Texte, Zeichen oder sonstigen Unterlagen beruhen oder vor der Druckfreigabe hätten berichtigt werden müssen, leistet Officina Polychroma keine Gewähr.
(2) Offensichtlich Mängel sind binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
(3) Bei berechtigten Beanstandungen ist Officina Polychroma zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung berechtigt. Kommt Polychroma dem nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt die Nachbeserung wiederholt fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrage zurücktreten.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen sind technisch bedingt und bis zu 5 % zulässig. Mehrlieferungen kann Officina Polychroma berechnen.
(5) Auch geringfügige Farbabweichungen sind technisch bedingt und rechtfertigen keine Mangelrüge.
(1) Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche mit Ausnahme der in Ziff. 10 Abs. 2 genannten verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist von Officina Polychroma.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrecht. Dessen Anwendung wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Gerrit Baumann
+49 40 4711 5375
officina@polychroma.de
© Officina Polychroma // ↑ top
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